- Zwischen dem Kunden und unserem Vertreter geschlossene Verträge sind bindend. Alle eventuellen mündlichen Absprachen bedürfen der Schriftform. Der Kunde erklärt mit seiner Unterschrift Verfügungsgewalt über das Grundstück.
- Vertraglich vereinbarte Preise werden unsererseits für 6 Monate ab Vertragsschluss gehalten, sofern schriftlich nicht anderes vereinbart wurde.Danach behalten wir uns vor, aufgrund wirtschaftlicher Umstände uns entstandene Kosten an den Kunden weiterzugeben. Zahlung wird in bar oder per Scheck bei Lieferung vereinbart. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben wir Eigentümer der gelieferten Ware. Von uns werden Dritte zur Zahlungsentegegennahme mit einer schriftlichen Vollmacht befugt.
- Der Kunde ist für die öffentlich- und privatrechtlichen Genehmigungen zuständig. Uns und unseren Beauftragten ist es durch den Kunden gestattet sein Grundstück zwecks Auftragsabwicklung zu betreten, auch in Abwesenheit des Kunden. Der Kunde hat die Baulinien und -höhen anzugeben und den zur Montage notwendigen Strom zu stellen. Die Belastung aus Schnee und Wind wird für den Standort Dorsten in NRW angenommen, abweichende Belastungen müssen vom Auftraggeber angezeigt werden.
- Das Fundament ist vom Kunden gemäß unserer Angaben zu fertigen. Bei Montage muss das Fundament trocken, fest, waagerecht, schnee- und eisfrei sowie von allen Seiten frei zugänglich sein.
- Die Montage umfasst unsererseits den Aufbau und die Verankerung mit dem bauseits gefertigten Fundament. Für eventuelle Abdichtungen am Boden oder zu angrenzenden Gebäuden sowie ein eventueller Anschluss zu angrenzenden Gebäuden ist vom Kunden selbst Sorge zu tragen.
- Der Kunde hat eine gefahr- und hinderungsfreie Zufahrt zur Baustelle zu gewährleisten.
- Für einen möglicherweise entstandenen Schaden am Eigentum des Kunden haften wir nur bei grober Fahrlässigkeit.
- Gemäß VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen) gewähren wir eine 2-Jahres-Garantie ab Auslieferung. Natürliche Abnutzungen chemische oder mechanische Beschädigungen und höhere Gewalt sind von der Garantie ausgenommen. Darüber hinausgehende Garantieansprüche sind gültig, sofern diese auf dem Vertrag vermerkt sind.
- Für Selbstmontagen oder nachträglich vom Kunden in Eigenarbeit eingebauten Türen, Fenstern, Toren usw. Übernehmen wir keine Garantie auf Material und Montage.
- Mängelrügen sind innerhalb von 8 Tagen nach Auslieferung schriftlich bei uns einzureichen. Zur Nachbesserung oder Teilnachlieferung gewährt uns der Kunde eine Frist von 8 Wochen. Erst nach 2 vergeblichen Mängelbeseitigungsversuchen steht dem Kunden ein Minderungsrecht zu.
- Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten sollte sein ordnungsgemäßer Bauantrag nicht genehmigt werden und es uns nicht möglich sein die Ablehnungsgründe aus dem Wege zu räumen. Der Kunde verpflichtet sich uns einen eventuellen Ablehnungsbescheid innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt in Kopie zukommen zu lassen. Darüber hinaus steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht nur zu sollten unsere schriftlich bestätigten Termine durch uns schuldhaft nicht eingehalten werden und eine Nachfrist von 6 Wochen verstrichen ist. Für unvorhergesehene Ereignisse (Anliefer-, Fabrikationsverzögerung, Streik, höhere Gewalt usw.) stehen wir nur bei grober Fahrlässigkeit ein. Bei unberechtigtem Rücktritt, Abbestellung oder Abnahmeverweigerung leistet der Kunde oder dessen vollmachtloser Vertreter Schadenersatz i. V. v. 25 % der Auftragssumme, soweit wir keinen höheren Schaden oder eine Wertminderung sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale.
- Bei durch uns unverschuldeter Warenrücknahme trägt der Kunde 20 % vom Auftragswert als Bearbeitungsgebühr. Wir behalten uns vor eine Wertminderung der Ware zusätzlich in Rechnung zu stellen. Für durch den Kunden verschuldete Verzögerung, nach schriftlicher Terminierung unsererseits, bei der Anlieferung bzw. Montage der Ware sind wir berechtigt zusätzlich anfallende An- und Abfahrtskosten, Lagergebühren i. H. v. 0,5 % des Warenneuwertes pro Kalendertag usw. in Rechnung zu stellen. Nach Ablauf einer 10-tägigen Nachfrist sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz i. H. v. 25 % der Vertragssumme zu verlangen.
- Die Unwirksamkeit einzelner Teile dieser AGB berührt nicht den Bestand der übrigen Regelungen. Soweit es rechtlich zulässig ist, gilt für Streitigkeiten aus dem Vertrag deutsches Recht und Dorsten als Gerichtsstand- sowie Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung.